Vertretung im Schiedsverfahren

Häufig wird bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts vereinbart. Dies bietet insbesondere den Vorteil, dass mögliche Auseinandersetzungen vertraulich geführt werden können. Zudem können die Schiedsgerichtsentscheidungen meist einfacher im Ausland vollstreckt werden als Entscheidungen von ordentlichen Gerichten.

Entscheidend ist im ersten Schritt, dass den Parteien die Bedeutung und die Konsequenzen bewusst werden, wenn sie sich für ein Schiedsgericht entscheiden. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Schiedsklauseln sorgfältig ausgearbeitet werden, um sicherzustellen, dass das Schiedsgerichtsverfahren in der gewünschten Sprache, am gewünschten Ort und insbesondere unter Beachtung der gewünschten Schiedsgerichtsordnung durchgeführt wird.

Herr Rechtsanwalt Dr. Domić ist als Verfahrensbevollmächtigter vor allem in Schiedsverfahren bei internationalen Handelsrecht- und Gesellschaftsrechtsstreitigkeiten beauftragt worden. Zudem ist er auch als Schiedsrichter in Schiedsverfahren bestellt worden.

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