Steuerrecht

Wir prüfen für Sie sämtliche Fragen des Steuerrechts, die beispielsweise im Rahmen von Strukturierungen, Betriebsprüfungen bis zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge aufkommen.

In diesem Zusammenhang stellen wir zur Risikovermeidung gerne auch verbindliche Auskünfte bei dem zuständigen Finanzamt.

Wir begleiten Sie auch in Finanzgerichtsstreitigkeiten.

Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten sind optimale steuerliche Strukturen wesentlich. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der richtigen Rechtsformwahl von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten, prüfen aber auch steuerlichen Folgen von einzelnen Maßnahmen natürlicher Personen. So kann der Wegzug einer natürlichen Person aus Deutschland ungeahnte und direkte steuerliche Konsequenzen haben. Auch bei der Nachfolgeberatung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten können wir Sie gerne beraten.

Auswanderung / Wegzug ins Ausland

Wir unterstützen Sie gerne bei einer Auswanderung nach Kroatien, in einen anderen EU- oder Drittstaat. Neben den übrigen Fragenstellungen ist die Auswanderung vor allem mit komplexen steuerrechtlichen Folgen verbunden.

Wir geben Ihnen zunächst einen Überblick über die einzelnen steuerlichen Konsequenzen und welche Anknüpfungspunkte im internationalen Steuerrecht maßgebend sind. So wird häufig fälschlicherweise von Mandanten ausschließlich auf die An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt abgestellt. Dies ist jedoch nur ein mögliches Indiz für die im Steuerrecht maßgebende Bestimmung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes.

Auch ist den Mandanten meist nicht bekannt, dass sie weiterhin steuerliche Pflichten in Deutschland zu erfüllen haben, wenn sie weiterhin einen ihrer Wohnsitze in Deutschland beibehalten. Auch wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt haben, bleiben Sie in Deutschland mit Ihrem gesamten Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie einen Wohnsitz im Inland beibehalten. Welches Einkommen schließlich nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Staat Ihres Zuzugs wo zu versteuern ist, muss dann im Einzelfall geprüft werden.

Bei dem Wegzug ist ferner die sogenannte Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz zu beachten. So kann ein Wegzug ins Ausland zur Besteuerung der stillen Reserven Ihres Unternehmens führen, wenn Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ausgestaltet ist und sie die Anteile an Ihrem Unternehmen im Privatvermögen halten. Noch bis Ende 2021 sah das Außensteuergesetz Stundungsmöglichkeiten vor. Aktuell könnte Ihr Wegzug zur Besteuerung der stillen Reserven, also der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Wert Ihres Unternehmens im Zeitpunkt des Wegzuges zum persönlichen Einkommensteuersatz führen.

Bei einem Wegzug ist auch die Erbschafts- und Schenkungsteuer zu berücksichtigen. In den meisten Fällen unterhält Deutschland keine Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen im Erbfall. Dies ist vor allem bei der Nachfolgeplanung zu berücksichtigen.

Sind Sie Unternehmer in Deutschland und soll Ihr Unternehmen weiterhin in Deutschland betrieben werden, so muss geprüft werden, ob Sie mit Ihrer Auswanderung nicht eine sogenannte „Funktion“ und somit Geschäftschancen Ihres Unternehmens in Ausland verlagern. Dies kann ebenfalls zu einer sofortigen Besteuerung in Deutschland führen. Einzelne, schwer abzugrenzende Fälle könnte man durch eine verbindliche Auskunft bei der deutschen oder auch ausländischen Finanzverwaltung vorab klären.

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